Praktikum
Das Berufspraktikum ist ein wichtiger Bestandteil des Studiums der Agrar- und Gartenbauwissenschaften und verbindet Hochschule mit Berufspraxis. Im Praktikum sollen sich die Studierenden durch aktive Mitarbeit Grundkenntnisse aus dem Berufsfeld aneignen und durch Beobachtung und kritisches Hinterfragen berufspraktische Erfahrungen sammeln und Zusammenhänge erfassen.
Absolventinnen und Absolventen eines agrar- und gartenbauwissenschaftlichen Studiums müssen über Kenntnisse aus der Innen- und Außenwirtschaft eines landwirtschaftlichen bzw. gärtnerischen Betriebes verfügen. Darüber hinaus sollen aber auch Erfahrungen aus den vor- und nachgelagerten Bereichen gesammelt werden.
Im Bachelor Agrarwissenschaften und Gartenbauwissenschaften ist ein insgesamt 16-wöchiges Studienpraktikum vorgesehen. Die Studienpraxis muss bis zum Ende des Studiums abgeschlossen sein. Erst nach vollständigem Nachweis der gesamten Studienpraxis wird das Bachelorzeugnis ausgehändigt.
Das Praktikum kann ganz oder teilweise vor Studienbeginn absolviert werden.
Folgende Abschnitte sind Pflichtbestandteile der Studienpraxis:
- 8 Wochen zeitlich zusammenhängendes Betriebspraktikum in einem anerkannten landwirtschaftlichen bzw. gärtnerischen Ausbildungsbetrieb. Weitere Abschnitte müssen mindestens 4 Wochen am Stück dauern.
- 4 Wochen Berufsfeldpraktikum in Bereichen, die der Landwirtschaft bzw. dem Gartenbau vor- oder nachgelagert sind, z. B. Düngemittel-, Pflanzenschutz-, Tierernährungsindustrie, Landtechnikfirmen, Verbände, Dienstleistungsunternehmen.
- Teilnahme an folgenden Pflichtkurse, die vom Praktikantenamt organisiert werden: Für Studierende mit agrarwissenschaftlichem Schwerpunkt 2 Wochen Landtechnik- und 2 Wochen Tierhaltungskurs; Für Studierende mit gartenbauwissenschaftlichem Schwerpunkt 1 Woche Technik im Gartenbau.
Es wird empfohlen, einen Teil des Praktikums (möglichst das 8-wöchige Betriebspraktikum) bereits vor dem Studium zu absolvieren.
Praktika im eigenen oder elterlichen Betrieb können nicht anerkannt werden.
Absolventinnen und Absolventen, die in die Laufbahn des höheren landwirtschaftlichen Beratungs- und Fachschuldienstes in Bayern eintreten wollen, müssen mindestens 30 Wochen Praktikum (einschließlich Studienpraxis) mit erfolgreich abgelegter Praktikantenprüfung nachweisen.
Die Durchführung von Praktika im Ausland ist erwünscht und wird unterstützt. Das Auslandspraktikum kann auf die Gesamtzeit der Studienpraxis angerechnet werden.
Weitere Informationen und Unterstützung bei der Suche nach Praktikumsbetrieben bietet das Praktikantenamt Weihenstephan.